CAS - Internationes Sportgericht befasst sich mit dem Auschluss von Sagan an der TdF 2017

Am 5. Dezember wird am Sitz des CAS (Court of Arbitration for Sport) in Lausanne über den Auschluss vom Weltmeister Peter Sagan an der Tour de France nach der 4. Etappe verhandelt.


Die Firma des Rennstalles Bora-hansgrohe hat den Entscheid an das Internationale Sportgericht weitergezogen. Die UCI habe elementare Regeln  versäumt. Peter Sagan wurde aus der Tour de France ausgeschlossen ohne das der Weltmeister die Gelegenheit hatte sich zu äussern. Die Begründung von Bora-hansgrohe ist: Formfehler der UCI Jury.


Vive le Vélo !
Marcel Segessemann


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